Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Beschatter Sonnenschutz GmbH
Elektroanschlüsse sind nur mit gültigem Schaltplan auf Kosten des Kunden durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen durchzuführen. Je nach Erfordernis werden textile Produkte mit Längs- und Quernähten bzw. Verklebungen ausgeführt. Weiters sind bei RAL-Farben aufgrund verschiedener Pulverhersteller sowie beschichteten Materialen Nuancen von Farbabweichungen zu bestehenden Produkten bzw. unterschiedlichen Produktherstellern möglich!
Sämtliche Produkte sind Maßanfertigungen – Rücknahme, Änderungen oder Umtausch ist nicht möglich. Konstruktionsänderungen vorbehalten. Der Auftragnehmer behält sich vor innerhalb von 10 Werktagen ab Auftragsdatum vom Auftrag zurückzutreten. Im generellen gelten 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ab Rechnungsdatum (ausgenommen Verschleißteile) – eine beim Auftragnehmer Vor-Ort-Gewährleistung besteht nur, sofern auch die Montage seitens Auftragnehmer durchgeführt wurde.
Wird die Ware vor Bezahlung seitens Auftragnehmer verkauft, tritt der Kunde bereits alle ihm aus der weiteren Veräußerung zustehenden Forderungen an den Auftragnehmer ab. Abweichende Montagearbeiten (Mehrarbeiten) sowie Montageerschwernisse, welche bei Auftragsabschluss noch nicht erkennbar waren, werden nach Regiestunden verrechnet (Regiestunde: netto € 75,00 pro Mann (€ 90,00 inkl. USt.)! Notwendige Gerüstungen oder Hebebühnen sind bauseits zu stellen falls nicht im Anbot als eigene Position enthalten.
Bei Aufträgen mit über € 2.000,00 Auftragswert werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Anzahlungsrechnungen sind binnen 7 Tagen bzw. Endrechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
1. Geltungsbereich:
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Die Beschatter Sonnenschutz GmbH und dem Kunden. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Unsere AGB gelten gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.diebeschatter.at), welche an den Kunden übermittelt wurde. 1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen bei Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen oder kein ausdrücklicher Widerspruch zu den eigenen AGB vorliegt.
2. Angebot, Vertragsabschluss:
2.1. Unsere Angebote und alle weiteren Informationen in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Informationsmaterialien sowie auf der Homepage über unsere Produkte und Leistungen sowie der Preis sind unverbindlich.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
2.4. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
3. Rücktrittsrecht:
3.1. Leistungs- bzw. Liefertermine sind grundsätzlich freibleibend, sodass gewisse Überschreitungen der vereinbarten Leistungsfristen vom Kunden hinzunehmen sind.
3.2. Der Vertragsschluss mit unternehmerischen Kunden erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer innerhalb angemessener Frist informiert. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung werden bereits geleistete Zahlungen – soweit es sich nicht um das Entgelt für bereits erbrachte Leitungen handelt – zurückerstattet. Ergibt sich aus einer nicht richtigen oder nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung eine Verzögerung der Ausführung des Werkes, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen weiteren Frist zur Koordinierung der Termins- und Auftragsverwaltung.
3.3. Der Vertragsabschluss mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, erfolgt ebenfalls unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Leistung. Sollte diese ausnahmsweise nicht lieferbar sein, wird der Verbraucher innerhalb angemessener Frist informiert. In diesem Fall wird dem Verbraucher freigestellt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Von Die Beschatter Sonnenschutz GmbH nicht zu vertretende Lieferverzögerungen von ein bis zu mehreren Wochen stellen noch keinen Leistungsverzug dar, sondern liegen in der Natur des Geschäftes und werden der Auftragsvergabe zugrunde gelegt. Auch in diesen Fällen verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der (von Die Beschatter Sonnenschutz GmbH nicht zu vertretenden) Verzögerung zuzüglich einer angemessenen weiteren Frist zur Koordinierung der Termins- und Auftragsverwaltung.
3.5. In den (nicht bereits weiter oben geregelten) Fällen eines Leistungsverzuges der Fa. Die Beschatter Sonnenschutz GmbH ist der Kunde berechtigt, nach einer Überschreitung der Leistungsfrist um 2 Wochen und nach Verstreichen einer mittels eingeschriebenen Briefes zu setzende Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten.
3.6. Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden (bzw. der darauf basierenden Erbringung von Leistungen), ist eine Überschreitung von vereinbarten Leistungsfristen möglich, sodass in diesen Fällen bei einer Überschreitung der vereinbarten Leistungsfrist um 3 Wochen noch keine Überschreitung der maßgeblichen Leistungsfrist vorliegt.
3.7. Die Beschatter Sonnenschutz GmbH ist nach einem Zahlungsverzug von 14 Tagen ab jedem Termin einer An- oder Teilzahlung berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
3.8. Bei einem verzugsbedingten Rücktritt vom Vertrag seitens Die Beschatter Sonnenschutz GmbH werden bereits geleistete Zahlungen zur Abdeckung des Die Beschatter Sonnenschutz GmbH bereits entstandenen Aufwandes / von Schadenersatzansprüchen vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Aufwandes / Schadens zurückbehalten.
3.9. Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, obwohl Die Beschatter Sonnenschutz GmbH leistungsbereit war, behält Die Beschatter Sonnenschutz GmbH gegenüber unternehmerischen Kunden – vorbehaltlich des Nachweises eines tatsächlich höheren Aufwandes – den Anspruch auf Zahlung von 20 % der Bruttoauftragssumme.
3.10. Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus Gründen die auf Seiten des Bestellers liegen, obwohl Die Beschatter Sonnenschutz GmbH leistungsbereit war, behält Die Beschatter Sonnenschutz GmbH gegenüber Verbrauchern – vorbehaltlich des Nachweises eines tatsächlich höheren Aufwandes – den Anspruch auf Zahlung von 10 % der Bruttoauftragssumme.
3.11. Kommt es bei der Ausführung des Werkes zu Behinderungen bzw. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers, hat Die Beschatter Sonnenschutz GmbH Anspruch auf Verlängerung der Leistungsfrist jedenfalls um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen weiteren Frist zur Koordinierung der Termins- und Auftragsverwaltung.
4. Preise:
4.1. Preisangaben sind Unternehmern gegenüber grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Der vereinbarte Preis versteht sich als Nettopreis, exklusive Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu tragen.
4.2. Die Preise sind – so weit unternehmerische Kunden betroffen sind – unter der Annahme erstellt, dass die Wasserbereitstellung sowie die erforderlichen Stromanschlüsse vom Kunden veranlasst und die Kosten des Stromanschlusses und des Verbrauches vom Auftraggeber getragen werden. Ein etwaiger Mehraufwand in diesem Punkt berechtigt Die Beschatter Sonnenschutz GmbH zur Verrechnung dieses Mehraufwandes an den Kunden.
4.3. Mehrkosten aller Art durch Verzögerungen oder Behinderungen, die in der Sphäre des Kunden auftreten, berechtigen Die Beschatter Sonnenschutz GmbH zur Verrechnung des daraus entstehenden Mehraufwandes (z.B. frustrierter Aufwand durch An und Abreisezeiten, Personalkosten usw.).
4.4. Verändern sich die Kalkulationsgrundlagen für den vereinbarten Preis durch die nicht von Die Beschatter Sonnenschutz GmbH zu vertretende nachträgliche Erhöhung der Listenpreise von Lieferanten, gelangt bei unternehmerischen Kunden der daraus resultierende Mehraufwand an den Kunden zur Verrechnung, sofern es dadurch zu einer Überschreitung der Auftragssumme von nicht mehr als 10% kommt. Der Vertrag bleibt – abgesehen von der Nachverrechnung – unverändert aufrecht. In den übrigen Fällen erfolgt eine Vertragsanpassung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln.
4.5. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare oder von beiden Vertragsteilen nicht mit einkalkulierten Erschwerungen der Leistungserbringung, die sich erst anlässlich der Ausführung des Auftrages herausstellen (z.B. höherer erforderlicher Materialaufwand), berechtigen Die Beschatter Sonnenschutz GmbH dem unternehmerischen Kunden gegenüber zur Verrechnung der daraus entstehenden Mehrkosten, sofern es dadurch zu einer Überschreitung der Auftragssumme von nicht mehr als 10% kommt. Der Vertrag bleibt – abgesehen von der Nachverrechnung – unverändert aufrecht. In den übrigen Fällen erfolgt eine Vertragsanpassung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln.
4.6. Vereinbart sind im Übrigen veränderliche Preise nach ÖNORM B 2111 der Arbeitskategorie Schlosser – Leichtmetall – Gewerbe für das Bundesland Steiermark.
5. Zahlungsbedingungen:
5.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen innerhalb von 10 Tagen ab Leistungserbringung ohne Skonto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 4 % zu bezahlen. Der Unternehmer hat im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung, zu tragen.
5.3. Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Ansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
5.4. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.
5.5. Der Unternehmer ist insbesondere bei behaupteten Mängeln vor deren Anerkenntnis durch Die Beschatter Sonnenschutz oder deren gerichtlichen Feststellung bzw. Entscheidungsreife nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
6. Gewährleistung:
6.1. Allfällige Mängel sind direkt bei der Firmenleitung schriftlich anzuzeigen. Fahrer, Monteure oder andere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme nicht befugt.
6.2. Unternehmer müssen das Werk bzw. die Ware innerhalb angemessener Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Fertigstellung des Werkes bzw. Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aller Art ausgeschlossen.
6.3. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
6.4. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit des § 924 ABGB findet keine Anwendung.
6.5. Kosten einer „voreiligen Selbstverbesserung“ sind nicht ersatzfähig. Lässt der Kunde daher Mängel, die seitens Die Beschatter Sonnenschutz GmbH behebbar gewesen wären, von einem Dritten beseitigen, sind die daraus entstehenden Kosten nicht ersatzfähig.
6.6. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ansprüche auf Ersatz eines etwaigen Mangelschadens verjähren binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens. Sonstige Schadenersatzansprüche verjähren ebenfalls binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens.
6.7. Wird aus Kulanz nach Ablauf der Verjährungsfrist eine Verbesserung vorgenommen, bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden; eine Unterbrechung oder sonstige Verlängerung der bereits abgelaufen vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist kommt nicht in Betracht.
6.8. Ausdrücklich aus Kulanz erfolgte Behebungen eines von Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
6.9. Für Motoren, Steuerungen und andere Elektroanlagen, sowie sämtliche mechanisch beweglichen Teile und zugekauften Materialien leistet Die Beschatter Sonnenschutz GmbH unternehmerischen Kunden gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des jeweiligen Lieferanten Gewähr.
6.10. Für anlässlich der Arbeitsausführung verursachte Sachschäden sowie Mangelfolgeschäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Ein entgangener Gewinn des Kunden ist nicht ersatzfähig.
7. Eigentumsvorbehalt:
7.1. Die gelieferte Ware bzw. alle im Rahmen eines Auftrags montierten Teile verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts im Eigentum von Die Beschatter Sonnenschutz GmbH. Der Demontage von bereits gelieferten Teilen stimmt der Kunde für den Fall der Nichtbezahlung oder nur teilweisen Bezahlung des vereinbarten Entgelts im Voraus zu.
8. Schlussbestimmungen:
8.1. Auf das Vertragsverhältnis und alle darauf bezogenen Streitigkeiten ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und insbesondere der Bestimmungen des IPRG und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
8.2. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von Die Beschatter Sonnenschutz GmbH als vereinbart.
8.3. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten sämtliche der vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, diese dem Konsumentenschutzgesetz nicht widersprechen.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.